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Sie sind hier: Stiftung » Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung

Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung

Errichtung der Stiftung

Mit Stiftungsgeschäft vom 3. Juli 2008 errichten die Stiftung Kloster Heiligkreuztal und die Stefanus-Gemeinschaft e. V. auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1977 die „Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung“ als kirchliche Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Altheim-Heiligkreuztal aus dem Nachlass von Alfred Kugler. Der Diözesanverwaltungsrat als kirchliche Stiftungsbehörde gemäß §§ 25, 26 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2008 die Gründung der „Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung“ gemäß § 11 Abs. 1, 2 der Satzung der „Stiftung Kloster Heiligkreuztal“ i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 n) 1. Variante der Stiftungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart auf der Grundlage der beigefügten Satzung genehmigt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 25. September 2008 (Aktenzeichen RA-0562.4-50/1) die durch Stiftungsakt vom 3. Juli 2008 errichtete „Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung“ mit Sitz in Altheim-Heiligkreuztal gemäß § 5 i. V. m. §§ 23 und 28 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) als rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts anerkannt und deren Satzung genehmigt. Die Satzung wird nachstehend bekannt gemacht.

Präambel

Alfred Kugler, zuletzt wohnhaft in München, hat seinen Nachlass der Stefanus-Gemeinschaft e. V., Heiligkreuztal, und der Stiftung Kloster Heiligkreuztal, daselbst, zu gleichen Teilen hinterlassen. Sie erhielten die Verpflichtung, aus dem Reinnachlass eine rechtlich selbstständige Stiftung mit seinem Namen und dem seiner Mutter als „Alfred und Hedwig Kugler-Stiftung“ zu errichten. Die Erträge der Stiftung sollen den Satzungszwecken der beiden Einrichtungen je hälftig zu gute kommen. Die in die Stiftung eingebrachten Immobilien dürfen nicht veräußert werden, sie müssen renoviert und erhalten werden. Dieser Intention verpflichtet, errichten die Stefanus-Gemeinschaft e. V. und die Stiftung Kloster Heiligkreuztal diese Stiftung in der Rechtsform einer rechtsfähigen kirchlichen Stiftung des privaten Rechts.

Stiftungsrat

Richard Schickinger

  • wohnhaft in Altheim
  • verheiratet, zwei Kinder
  • Malermeister, Betriebswirt (VWA)
  • Geschäftsführer: Schickinger GmbH, Malerwerkstätten, Altheim
  • Schon seit meiner Jugend beobachtete ich die Entwicklung des Klosters Heiligkreuztal. Früher im Staatseigentum eher dem Verfall sehr nahe, heute durch die Initiative durch die Stefanus-Gemeinschaft ein kunsthistorisches Juwel. Ich denke hier lohnt es sich, sich einzubringen.

Christa Lemke

  • Verheiratet, 1 Tochter
  • Lebt in Grüningen
  • 1999 – 2009: Mitarbeiterin der Stefanus-Gemeinschaft, ab 2009: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal
  • Hobbies: Lesen, Kunstwerke aus Beton und Holz herstellen, auf Konzertgeheimtipps gehen

Berthold Villing

  • Gosheim
  • Stefanus: Als Jugendlicher des Öfteren mit dem Vater bei Arbeitseinsätzen in Heiligkreuztal. Vor 20 Jahren durch den Besuch von Kursen näher zu Stefanus herangewachsen. Einige Jahre lang Ratsmitglied.

Diakon Alfred Fraidling

  • Wohnhaft in Kaufbeuren
    verheiratet mit Andrea, 3 erwachsene Kinder
  • Von Beruf selbständiger Schreinermeister
  • Seit 2014 Erster Obmann der Stefanus-Gemeinschaft und als deren Vertreter seit 2017 in der Stiftung Kloster Heiligkreuztal und in der Alfred und Hedwig Kuglerstiftung.

Martin Rude

  • Bürgermeister der Gemeinde Altheim
  • verheiratet, 2 Kinder

Rebekka Selg

  • Arbeitet bei der Stefanus-Gemeinschaft in der Öffentlichkeitsarbeit
  • verheiratet, 3 Kinder

Vorstand der Stiftung

Norbert Wäscher

  • ehemaliger langjähriger Bürgermeister der Gemeinde Altheim

Erich Fensterle

  • ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der Stefanus-Gemeinschaft im Finanz- und Rechnungswesen.

»Zeige mir, HERR, deine Wege, lehre mich deine Pfade.«

Psalm 25,4
Jahresleitwort 2023/2024